In der Nacht des 18. Juni wurde die Europäische Verfassung verabschiedet. Trotz der Bemühungen des Vatikans bezieht sich die Verfassung derzeit nicht auf ein übernatürliches Wesen, das allgemein als „Gott“ bekannt ist. Doch wie die European Humanist Federation (EHF) betonte, enthält die europäische Verfassung immer noch den berüchtigten Artikel 51, der religiösen Organisationen und Kirchen Privilegien einräumt, von denen einige mit den Gesetzen der Europäischen Union unvereinbar wären.
Weitere Informationen zu Artikel 51 finden Sie unter der EHF-Homepage.