In einer Rede vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen forderte die IHEU eine klare Unterscheidung zwischen dem Schutz der Rechte von Gläubigen und dem Versuch, Ideen, Überzeugungen und Praktiken vor legitimer Kritik zu schützen.
Internationale Humanistische und Ethische Union
Menschenrechtsrat, Sechste Sitzung 10. – 28. September 2007
Tagesordnungspunkt 3: Bericht des Sonderberichterstatters für Religions- und Glaubensfreiheit
Erklärung des Hauptvertreters der IHEU, Roy W. Brown, 13. September 2007
Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit
Herr Präsident.
Wir begrüßen den Bericht des Sonderberichterstatters für Religions- und Glaubensfreiheit, [A/HRC/6/5] und möchten auf die etwas angespannte Wechselbeziehung zwischen Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit eingehen.
In ihrem Bericht an den Rat [A/HRC/6/4] stellt die Hohe Kommissarin für Menschenrechte zu Recht fest, dass „Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit Hand in Hand gehen“. Sie berichtete, dass der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses auf Vorschlag der Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit und zeitgenössische Formen des Rassismus „besonderes Interesse“ an der Ausarbeitung eines überarbeiteten Kommentars zu Artikel 20 des IPbpR geäußert habe.
Richtig verstanden besteht kein Konflikt zwischen Meinungsfreiheit und Religions- oder Weltanschauungsfreiheit. Alle müssen in der Lage sein, ihrem Gewissen zu folgen, ihren Glauben zum Ausdruck zu bringen und ihre Religion auszuüben, unter der einzigen Bedingung, dass sie dabei nicht das Recht anderer beeinträchtigen, dasselbe zu tun.
Wenn es um politisch so sensible Themen geht, ist es wichtig, dass die Begriffe klar definiert sind. Aber leider definiert beispielsweise keine der wiederholten Resolutionen zur Bekämpfung der Diffamierung von Religionen, die von der OIC gefördert und von der alten Kommission, vom Rat und kürzlich von der UN-Generalversammlung angenommen wurden, was unter „Diffamierung von Religionen“ zu verstehen ist. Dies ist ein schwerwiegendes Versäumnis, denn wir stellen mit Bestürzung fest, dass dieser Mangel an Klarheit in manchen Kreisen bereits dazu genutzt wird, Kritik an Menschenrechtsverletzungen im Namen der Religion zu unterdrücken.
Herr Präsident, es muss klar unterschieden werden zwischen einerseits dem Schutz der Rechte der Gläubigen und andererseits dem Versuch, Ideen, Überzeugungen und Praktiken vor legitimer Kritik zu schützen.
Wir stellen Kopien unseres mündlichen Vortrags zu diesem Thema von der 4. Sitzung des Menschenrechtsrats im März dieses Jahres zur Verfügung.
Danke mein Herr.