Internationale Humanistische und Ethische Union
UN-MENSCHRECHTSRAT: 15. Sondersitzung (25. Februar 2011)
Lage der Menschenrechte in der Libysch-Arabischen Dschamahirija
Sprecher: IHEU-Vertreter Roy W. Brown
Die illegale Gewaltanwendung durch Libyen
Herr Präsident:
Die jüngsten Ereignisse in Nordafrika und im Nahen Osten haben anständige Menschen auf der ganzen Welt entsetzt. Der Einsatz bewaffneter Gewalt gegen friedliche Demonstrationen erinnert an die Diktaturen der 1930er und 1940er Jahre.
Um eine Wiederholung solcher „barbarischen Taten, die das Gewissen der Menschheit empört haben“, zu verhindern, haben die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UDHR) und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) geschaffen. Dennoch erleben wir jetzt, dass Staaten das Völkerrecht verletzen und ihre Bürger unter völliger Missachtung ihrer Menschenrechte töten.
Was uns besonders Anlass zur Sorge geben sollte, Herr Präsident, ist die Tatsache, dass dieser Rat solche Staaten, darunter auch Libyen, zu seinen Mitgliedern zählt.
Das Kriterium für die Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat ist der „Beitrag eines Staates … zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte“, und die Mitglieder müssen sich verpflichten, internationale Standards der Menschenrechte einzuhalten.
Angesichts der eklatanten Verletzung der Menschenrechte seiner Bürger durch Libyen fordern wir den Rat auf, den Ausschluss Libyens aus der Mitgliedschaft anzustreben1 bis es sich verpflichtet hat, seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Und wir bitten den Rat, dringend die geeignetsten Maßnahmen zu prüfen, die dagegen ergriffen werden können für Mitgliedstaat, der weiterhin die Menschenrechte seiner Bürger völlig missachtet.
Der Rat, Herr Präsident, sollte keinen Zweifel daran haben, dass er wieder einmal vor einer Prüfung seiner Fähigkeit steht, wirksam gegen die schrecklichsten Menschenrechtsverletzungen vorzugehen.
Im Interesse seines künftigen Ansehens und seiner Wirksamkeit, Herr Präsident – und der Zukunft der allgemeinen Menschenrechte – des Rates sollen Jetzt entschlossen und wirksam gegen Libyen vorgehen.
Vielen Dank, Sir.
Hinweis: 1. Der Rat selbst ist nicht befugt, einen Mitgliedsstaat zu suspendieren, sondern muss die Generalversammlung darum ersuchen.