Welttag der Humanisten: Gericht in Deutschland entscheidet in Gleichstellungsklage gegen nicht-religiöse Studierende

  • Post-Typ / Allgemeine Nachrichten
  • Datum / 9. Mai 2013

Ein Verwaltungsgericht in Deutschland hat eine Klage im Namen eines nicht-religiösen Schülers abgewiesen und geltend gemacht, dass dieser aufgrund der Gleichstellung mit Vorschriften zu religiösen Feiertagen anlässlich des Welthumanistentags das Recht auf Schulbefreiung beanspruchen könne.

Der 21. Juni wird von der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union (IHEU) und ihren Mitgliedsorganisationen auf der ganzen Welt zum Welthumanistentag erklärt.

Das Berliner Gericht lehnte den Antrag ab, den Vermerk „unentschuldigtes Fehlen“ aus der Akte des Schülers löschen zu lassen, der auf seine Teilnahme am Welttag der Humanisten zurückzuführen war, und kam zu dem Schluss, dass die Mutter, wohl wissend, dass die Lehrerin ihren Antrag auf Beurlaubung abgelehnt hatte, dies tun sollte habe zunächst vorläufigen Rechtsschutz beantragt, anstatt ihren Sohn am 21. Juni 2011 von der Schule zu nehmen.

Das Gericht lehnte außerdem die Forderung ab, den Welthumanistentag in die Verwaltungsvorschriften aufzunehmen, die eine Liste von Festen festlegen, die als Schulferien geltend gemacht werden können. Diese Feiertagsbefreiungen können nur in Bezug auf ausgewählte, in den Vorschriften genannte Religionsgemeinschaften in Anspruch genommen werden. Das Gericht stellte fest, dass sich diese Situation mit dem Welttag der Humanisten in den nächsten drei Jahren nicht wiederholen werde, da er an regulären Feiertagen stattfinden werde.

Die Mutter der 13-jährigen Studentin, Mitglied im Deutschen Humanistischen Bund (Humanistischer Verband Deutschland, HVD), brachte den Fall auf der Grundlage der säkularen Gleichstellung mit den 2008 eingeführten Regelungen für Kinder protestantischer, katholischer, jüdischer oder muslimischer Konfession vor.

Der Fall machte eine weitere Inkonsistenz in der aktuellen Praxis deutlich: Der Lehrer des jüngeren Sohnes wünschte der Familie „einen schönen Tag“ für den 21. Juni, während der Lehrer des älteren Sohnes die Erlaubnis für den Feiertag verweigerte.

Die Klage veranlasste auch religiöse Gruppen dazu, humanistische Organisationen vor Ort anzugreifen. Thomas Hummitzsch, Öffentlichkeitsbeauftragter des HVD-Landesverbandes Berlin-Brandenburg, wies eine Stellungnahme der Evangelischen Kirche in Berlin zurück, die die dortigen Humanisten als „Randgruppe“ ohne gesellschaftliche Relevanz brandmarkte. Hummitzsch sagte, dass zwar für Kinder der Jüdischen Gemeinde in Berlin mit rund 10,000 eingetragenen Mitgliedern ein Befreiungsrecht von der Schulpflicht bestehe, kein Gleichberechtigungsanspruch für Kinder, deren Eltern Mitglied im HVD seien, obwohl der Landesverband rund 8,000 Mitglieder habe Mitglieder.

Manfred Isemeyer, Hauptgeschäftsführer des HVD Berlin-Brandenburg, sagte: „Humanisten sind keine Schulschwänzer.“ Die Entscheidung des Gerichts habe „das Problem nicht gelöst“, sagte er, und „es kann nicht sein, dass Studenten mit einer im säkularen Humanismus verankerten Lebenseinstellung ihre philosophischen Einstellungen und Weltanschauungen nicht mit einem eigenen Feiertag feiern dürfen, während Studenten mit einer religiösen Konfession dies können.“ Ich kann problemlos einen Tag schulfrei beanspruchen.“

Isemeyer betonte die gesellschaftliche Relevanz des Welthumanistentages, da rund 54,000 Kinder und Jugendliche in Berlin und Brandenburg an dem Schulfach teilnehmen Humanistische Lebenskunde („Humanistische Lebenskompetenzen“), ein lebensphilosophisches Fach für Kinder, das der HVD als nicht-religiöse Alternative zu Kursen religiöser Gruppen anbietet.

Er argumentierte auch, dass nicht nur die Mitgliederzahl des HVD steige, sondern auch die Zahl der Teilnehmer steige Lebenskunde ein breites Interesse an einem humanistischen Feiertag nachweisen, der von den Behörden offiziell anerkannt ist und das Recht auf einen schulfreien Tag zur Feier am 21. Juni eröffnet.

Frieder Otto Wolf, Präsident des HVD-Bundesverbandes, sagte: „Die offizielle Anerkennung wäre ein wichtiger Schritt zur öffentlich-rechtlichen Gleichstellung unserer gemeinsamen Philosophie und zur Gleichberechtigung nichtreligiöser Menschen.“ Wolf forderte die Humanisten auf, die Entwicklung des Welthumanistentages zu unterstützen, und hoffte auf günstigere Entscheidungen in der Zukunft. „Die Gleichbehandlung nichtreligiöser Menschen kommt.“

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