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IHEU fordert im Dialog mit UN-Sonderberichterstatter die Abschaffung der Blasphemiegesetze

  • Post-Typ / Advocacy Nachrichten
  • Datum / 13. MÄRZ 2017

„Blasphemie“-Gesetze sind weltweit immer noch in Kraft – und diejenigen, die kürzlich in Grün abgeschafft wurden (End-Blasphemy-Laws.org)

In seiner ersten Stellungnahme am 34th Auf der Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen hat die Internationale Humanistische und Ethische Union (IHEU) die Frage der Anti-Blasphemie-Gesetze auf der ganzen Welt und deren gravierende Auswirkungen auf das Leben, die Grundfreiheiten und die Menschenrechte der Menschen angesprochen.

In einer Erklärung während eines interaktiven Dialogs am der erste Bericht des neuen UN-Sonderberichterstatters für Religions- und WeltanschauungsfreiheitElizabeth O'Casey, Leiterin der Interessenvertretung der IHEU, erinnerte den Rat daran, dass Anti-Blasphemie- und Apostasie-Gesetze die Menschenrechtsstandards direkt untergraben, und forderte deren Abschaffung.

In einem Viertel der Länder weltweit gibt es immer noch Anti-Blasphemie-Gesetze. Solche Gesetze zielen darauf ab, religiöse Überzeugungen und Praktiken, Institutionen und Führer vor Kritik zu schützen.

Der Sonderberichterstatter, Dr. Ahmed Shaheed, legte in seinem Bericht dar, warum Blasphemiegesetze mit dem Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit unvereinbar sind, und stellte fest, dass solche Gesetze unverhältnismäßige Auswirkungen auf Mitglieder religiöser Minderheitengemeinschaften und „Ungläubige“ haben.

O'Casey wies auch darauf hin, dass Religions- und Glaubensfreiheit und Meinungsfreiheit nicht im Widerspruch zueinander stünden – ein Narrativ, das von manchen zum Nachteil beider Rechte verfolgt werde –, sondern dass es sich um vereinbare und sich gegenseitig verstärkende Rechte handele.

Sie forderte die Staaten auf, einen wichtigen Unterschied zwischen echter Aufstachelung zur Gewalt und dem Risiko zur Kenntnis zu nehmen, dass Menschen, denen das, was sie hören, nicht gefällt, auf das Gesagte mit Gewalt reagieren. Sie sagte: „Staaten dürfen die Unvernunft und Intoleranz einiger nicht dazu nutzen, die Freiheiten anderer zu unterdrücken.“

O'Caseys Aussage folgt im Folgenden vollständig:



MÜNDLICHE ERKLÄRUNG
Internationale Humanistische und Ethische Union

UN-Menschenrechtsrat, 34th Sitzung (27th Februar - 31st März 2017)
Interaktiver Dialog mit dem UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit

Elizabeth O'Casey

Die IHEU heißt den neuen Sonderberichterstatter herzlich willkommen und dankt ihm für seinen hervorragenden Bericht, der einen lehrreichen Überblick über das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit (FoRB) bietet.

Wir sind besonders dankbar für die Erinnerung daran, dass das Recht auf FoRB den Einzelnen – nicht den Glauben – schützt und dass „Glaube“ säkulare, nichtreligiöse und umfassendere Überzeugungen umfasst. Mit Dankbarkeit nehmen wir seine Klarheit zu einer Reihe von Fragen zur Kenntnis, die uns am meisten am Herzen liegen, wie zum Beispiel: dass Anti-Blasphemie- und Apostasie-Gesetze gegen das Recht auf FORB verstoßen und abgeschafft werden sollten; und verschärft die Situation für viele Menschen mit nichtreligiösen Überzeugungen auf der ganzen Welt, die durch staatliche Unterdrückung ausgegrenzt und zum Schweigen gebracht werden. Wir danken dem Berichterstatter für das Zitieren unserer Bericht zur Gedankenfreiheit diesbezüglich. Wir erinnern den Rat daran, dass trotz Allgemeiner Kommentar 22 des Menschenrechtsausschusses Es gibt noch keine Resolution speziell gegen Apostasie- oder Blasphemiegesetze, die weit verbreitet und zutiefst schädlich sind.

Der Sonderberichterstatter stellt fest, dass Resolution 16/18 bekräftigt, dass die Grenzen der freien Meinungsäußerung eng sind – d. h. solche, die als „Anstiftung zu drohender Gewalt aufgrund von Religion oder Glauben“ gelten. Doch in den letzten Jahren haben Staaten wie Malaysia, die Malediven, Saudi-Arabien, Russland und Bangladesch Atheismus, „Beleidigung der Religion“ oder Liberalismus entweder als Bedrohung der nationalen Sicherheit oder als buchstäblichen Terrorismus (im Fall von Saudi-Arabien) gegeißelt. Es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen der Aufstachelung zur Gewalt und dem Risiko, dass Menschen, denen das, was sie hören, nicht gefällt, mit Gewalt reagieren [The Externe Leitlinien der EU zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit stellen in dieser Hinsicht ein gutes Beispiel für bewährte Verfahren dar]. Wie der Sonderberichterstatter feststellte, trägt der Rabat-Aktionsplan dazu bei, diese Unterscheidung zu treffen. Staaten dürfen die Unvernunft und Intoleranz einiger nicht dazu nutzen, die Freiheiten anderer zu unterdrücken. Freie Meinungsäußerung und FoRB sind kein Widerspruch zueinander. Es handelt sich um sich gegenseitig verstärkende Rechte, die gleichermaßen geschätzt werden müssen.

Wie der Bericht des Sonderberichterstatters deutlich macht, besteht ein großer Bedarf an einer Verbesserung der Alphabetisierung im Zusammenhang mit Artikel 18. Wir glauben, dass ein vom OHCHR einberufenes hochrangiges Gremium zu diesem Thema dieses Unterfangen unterstützen würde, und wären dankbar, Dr. Shaheeds Gedanken dazu zu hören.

 

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