Mkhaitirs Intervention war zum Teil eine persönliche: im Jahr 2014, Mkhaitir wurde wegen Verbrechen der „Blasphemie“ und „Apostasie“ verhaftet, für die Veröffentlichung von Material, das Mauretaniens System der Kastendiskriminierung und Sklaverei kritisierte. In Mauretanien, es wird geschätzt, dass 90,000 Menschen leben in einer Situation der Sklaverei (Stand 2018), wobei Haratin-Frauen und -Kinder besonders betroffen sind.
Mkhaitir wurde zunächst zum Tode verurteilt, wurde jedoch erst nach sechs Jahren Haft freigelassen und ist seitdem ins Ausland umgesiedelt. Humanists International setzte sich während seiner Haftzeit bei den Vereinten Nationen für seine Freilassung ein.
In die AussageIn seinem auf Arabisch vorgetragenen Artikel legte Mkhaitir dar, dass „die mauretanische Regierung in den Jahren seit [seiner] Verhaftung nur noch repressiver geworden ist“. Er verwies auf eine Änderung des Strafgesetzbuches im Jahr 2018, die die Todesstrafe für Verbrechen des Abfalls vom Glauben und der Blasphemie zur Pflicht gemacht hat.
Mkhaitir kritisierte Mauretanien auch für die Verfolgung von Anti-Sklaverei-Aktivisten und Menschenrechtsverteidigern, von denen viele willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen ausgesetzt sind, oft aufgrund politisierter „Blasphemie“-Vorwürfe, weil „„Aufstachelung zum Hass“ oder „Aussagen machen, die im Widerspruch zur offiziellen Doktrin der Islamischen Republik Mauretanien stehen“.„, gemäß einem Gesetz zur Nichtdiskriminierung und Kriminalisierung von Hassreden aus dem Jahr 2018.
Während seiner Überprüfung akzeptierte Mauretanien keine Empfehlungen zur Entkriminalisierung von Apostasie und Blasphemie oder zur Abschaffung der Todesstrafe. Zur Erklärung erklärte die Delegation gegenüber den Vereinten Nationen lediglich, dass „Ausländer in Mauretanien die Freiheit haben, ihre eigenen Religionen auszuüben“.
Mkhaitirs Erklärung wurde während der Annahme des Berichts Mauretaniens zur allgemeinen regelmäßigen Überprüfung (UPR) im UN-Menschenrechtsrat abgegeben, einem Prozess, der alle fünf Jahre die Menschenrechtsleistung aller 193 UN-Mitgliedstaaten untersucht. Die nächste Überprüfung Mauretaniens erfolgt im Jahr 5.