Die Parlamentarische Versammlung des Europarats verabschiedet eine Entschließung zur Religions- und Glaubensfreiheit.

  • Post-Typ / Advocacy Nachrichten
  • Datum / 28 April 2026

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PACE) hat unter Mitwirkung von Humanists International eine Entschließung zur „Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der Religion und zum Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit“ verabschiedet.

Am Dienstag, dem 21. April, verabschiedete PACE die Auflösung Die Generalversammlung betonte in ihrer Frühjahrstagung die Bedeutung des Rechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit und äußerte Bedenken hinsichtlich zunehmender Intoleranz und Diskriminierung. Auf Grundlage des Berichts des Abgeordneten Francesco Verducci forderte die Resolution der Generalversammlung die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ihr Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit „ohne Behinderung oder Diskriminierung gemäß Artikel 9 der Konvention“ ausüben können.

Mit 83 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen angenommen, Auflösung Die Erklärung hebt hervor, dass die Religionsfreiheit „das Recht einschließt, keiner Religion anzugehören oder keiner Religion anzugehören“. Sie betont außerdem, dass „Religionsunterricht von Pluralismus geprägt, objektiv und nicht konfessionsgebunden sein muss“ und bekräftigt damit eine langjährige Empfehlung von Humanists International. Angesichts erstarkender christlich-nationalistischer Bewegungen in Europa rief die Versammlung die politischen Entscheidungsträger zudem dazu auf, „jegliche Instrumentalisierung, Manipulation, Falschdarstellung oder sonstige Misshandlung von Religion oder Glauben zu unterlassen“.

Humanists International tauschte sich während der Teilsitzung mit Mitgliedern der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) über den Resolutionstext und mögliche Änderungsanträge aus. Die Organisation unterstützte Berichterstatter Francesco Verducci auch in der Entwurfsphase, was dieser in seinem Bericht ausdrücklich hervorhob. berichten:

Neben der Erwähnung der Vielfalt der in Europa gegenwärtig vertretenen Religionen und Weltanschauungen möchte ich ausdrücklich betonen, dass die Religions- und Weltanschauungsfreiheit auch die Freiheit umfasst, keiner Religion anzugehören und keiner Konfession anzugehören. Dies wird durch zahlreiche Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt. Das Recht, sich als Humanist oder Atheist zu bezeichnen oder andere nicht-religiöse Überzeugungen zu vertreten, ist somit geschützt. Wie Herr Jonas Skorzak von Humanists International, mit dem ich in Kontakt stand, hervorhob, lässt sich zudem eine Parallele zur Diskriminierung ziehen. Der Begriff „Diskriminierung aufgrund von Religion oder Weltanschauung“ umfasst alle Fälle, in denen Diskriminierung nicht mit dem Bekenntnis zu einer Religion, sondern mit dem Fehlen einer Religion oder einer religiösen Überzeugung zusammenhängt.

Leider wird FoRB in der Resolution mitunter auf „Religionsfreiheit“ verkürzt, was nicht mit der Terminologie des Menschenrechtsgesetzes übereinstimmt und möglicherweise problematisch sein könnte. fälschlicherweise Dies impliziert, dass nicht-religiöse Überzeugungen nicht unter dieses Recht fallen. Humanists International fordert die Generalversammlung auf, in ihrer künftigen Arbeit konsequent auf das „Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit“ und das „Recht auf Diskriminierung aufgrund von Religion oder Weltanschauung“ Bezug zu nehmen. die akzeptierte Terminologie.

Während der Debatten. In der Resolution betonten Parlamentarier aller politischen Richtungen, dass das Recht auf Religionsfreiheit gleichermaßen Humanisten, Atheisten und andere nicht-religiöse Menschen umfasst. Mehrere Redner hoben zudem die Bedeutung neutraler und objektiver Aufklärung über Religion und Weltanschauung im Kampf gegen Intoleranz und Diskriminierung hervor. Luz Martínez (Spanien) und Wanda Nowicka (Polen) wiesen unter anderem auf das Problem hin, dass religiöse Überzeugungen instrumentalisiert werden, um andere Rechte einzuschränken oder zu diskriminieren.

Positiv zu vermerken ist, dass in der PACE-Teilsitzung auch Resolutionen verabschiedet wurden, die eine erneuertes Bekenntnis zur Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie die Forderung nach auf Einwilligung basierende Gesetzgebung zu sexueller Gewalt.

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