fbpx

Richtlinien

Bitte um Begnadigung in Jugoslawien (1985)

  • Datum / 1985
  • STANDORT / Jugoslawien (früher)
  • Ratifizierendes Gremium / Vorstand
  • Status / Archivierte

Der Präsident der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien
Am 8. August 1985 reduzierte der Oberste Gerichtshof Serbiens die Strafen gegen Miodrag Miliæ und Milan Nikoliæ auf 1½ Jahre bzw. 8 Monate Haft. Trotz des milderen Charakters dieses Urteils setzt dieses Gesetz den Konflikt um die Verwirklichung der in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland (Art. 166-169) garantierten spezifischen Rechte und Freiheiten fort und missachtet internationale Konventionen (UN-Charta, UN-Charta). Erklärung der Menschenrechte und Helsinki-Vertrag).
Der in Paris tagende Vorstand der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union fordert Ihre Exzellenz dringend auf, die dem Staatsoberhaupt anvertraute Macht der Begnadigung zu nutzen, um dem anhaltenden Kampf für diese Freiheiten in Jugoslawien ein friedliches und gerechtes Ende zu bereiten.

 

Telegramm im Namen des Vorstands vom 26. August 1985

Empfohlene akademische Referenz

„Begnadigungsaufruf in Jugoslawien (1985)“, Humanists International, Vorstand, 1985

Teilen
WordPress-Theme-Entwickler – whois: Andy White London