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Richtlinien

Die rechtliche Situation der Homosexualität (1990–10)

  • Datum / 1990
  • Ratifizierendes Gremium / Vorstand
  • Status / Archivierte

Das 67. Treffen von Nichtregierungsorganisationen mit Beraterstatus beim Europarat und Interesse an Menschenrechten fand im Oktober 1990 in Straßburg statt:

  1. Nachdem ich das von der International Humanist & Ethical Union am 28. September 1989 herausgegebene „Memorandum über aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung, die sich auf die Menschenrechte homosexueller Frauen und Männer auswirken“ gelesen habe;
  2. Überzeugt, dass der Kampf gegen alle Formen der Diskriminierung von entscheidender Bedeutung für die Wahrung und weitere Verwirklichung der Menschenrechte in den Mitgliedstaaten des Europarates ist;
  3. Überzeugt, dass die moralischen Einwände einiger Religionen oder Überzeugungen gegen Homosexualität respektiert werden sollten, dass solche Einwände jedoch nicht als vernünftige und objektive Rechtfertigung für Einschränkungen der Ausübung der durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantierten Rechte durch Mitgliedstaaten akzeptiert werden können;
  4. Befürwortung der Empfehlung 924 (1981) der Parlamentarischen Versammlung zur Diskriminierung von Homosexuellen;
  5. Unter Hinweis darauf, dass seit der Empfehlung mehrere Mitgliedstaaten Gesetze aufgehoben haben, die Homosexualität diskriminierten;
    In Anerkennung des Anstoßes, der diesem Prozess durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in den Fällen Dudgeon und Norris verliehen wurde;
  6. Allerdings stellen wir fest, dass eine Reihe von Mitgliedstaaten eine Reihe von Gesetzen beibehalten oder sogar eingeführt haben, die Homosexualität diskriminieren;
  7. Überzeugt, dass diese Gesetze möglicherweise als Rechtfertigung für weitere Diskriminierung und Angriffe auf homosexuelle Männer und Frauen herangezogen werden;
  8. Aufrufe an die Mitgliedsstaaten
  9. Alle Gesetze aufzuheben, die Homosexualität diskriminieren;
  10. Die Einführung neuer diskriminierender Gesetze zu unterlassen;10. Aufrufe an den Europarat:
  11. Um die Entwicklung der gesellschaftlichen und rechtlichen Stellung der Homosexualität in den Mitgliedstaaten zu beobachten,
  12. Um die verschiedenen Gremien des Europarats über diese Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten,
  13. Initiativen ergreifen, um die Anerkennung der Gleichwertigkeit aller Menschen zu beschleunigen und die Diskriminierung homosexueller Männer und Frauen in allen Mitgliedstaaten zu bekämpfen.

Von der IHEU bei einem von NGO-Treffen angenommenen Beschluss vorgelegter Beschluss – Oktober 1990

Empfohlene akademische Referenz

„Die rechtliche Situation der Homosexualität (1990-10)“, Humanists International, Vorstand, 1990

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