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Richtlinien

Menschenrechte in Südafrika (1985)

  • Datum / 1985
  • Lage / Südafrika
  • Ratifizierendes Gremium / Vorstand
  • Status / Archivierte

Glauben

  1. Dass Apartheid und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Rasse gegen die Prinzipien des Humanismus verstoßen;
  2. Dass das Recht auf Wissen und Meinungsäußerung nicht beeinträchtigt werden darf;
  3. Dass das Recht auf Einspruch gegen die Wehrpflicht nicht nur aus religiösen Gründen, sondern auch aus Gründen des humanistischen Gewissens zugelassen werden sollte;
  4. Dass das Recht auf Religionsfreiheit auf Humanisten und andere ausgeweitet werden sollte und dass das Recht auf religiöse Meinungsverschiedenheit vollständig gesetzlich geschützt sein sollte;
    Wir, der Vorstand der International Humanist & Ethical Union, der am 4. August 1985 in Paris zusammentrat, sind besonders besorgt über die jüngste Ausrufung des Ausnahmezustands und die daraus resultierende Einschränkung der Rechte. Daher beschließen wir, den Ausnahmezustand auszurufen

    1. Die Republik Südafrika aufzufordern, allen Menschen in Südafrika volle Bürgerrechte und Freiheiten zu gewähren;
    2. Aufruf an Humanisten in allen Ländern, friedliche und schnelle Fortschritte in Südafrika bei der Verwirklichung dieser Ziele zu fördern.

Vorstand 1985

Empfohlene akademische Referenz

„Menschenrechte in Südafrika (1985)“, Humanists International, Vorstand, 1985

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