in der Erkenntnis, dass die Unterkommission zur Verhütung von Diskriminierung und zum Schutz von Minderheiten das einzige aus Experten bestehende Organ der Vereinten Nationen ist, dem die Übermittlung von Daten angemessen und akzeptabel ist,
Als Reaktion auf die Bitte der Unterkommission, dass Organisationen ihr Daten für ihre Studien übermitteln sollen,
Als Reaktion auf die Bitte des Berichterstatters der Studie über religiöse Rechte und Praktiken in Absatz 21 seines Berichtsentwurfs, dass ihm mehr Organisationen Daten übermitteln sollten, und unter besonderer Berücksichtigung des letzten Absatzes seines Berichtsentwurfs –
In unserer Generation ist der Respekt vor Glaubensvorstellungen – ob theistisch oder agnostisch – nicht nur eine Frage der Duldung oder Duldung; In fast allen Ländern geht der Trend dahin, sie als gesetzliche Rechte anzuerkennen. Dies allein ist ein Hinweis auf die Art und Weise, wie die Meinung in verschiedenen Teilen der Welt das Zusammenleben von Glaubensrichtungen und Philosophien betrachtet, und auf den Ansatz, der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte seinen Ausdruck gefunden hat. Der Vorstand der IHEU fordert die Mitgliedsorganisationen auf:
Vorstand 1957
„Prävention von Diskriminierung und Schutz von Minderheiten (1957)“, Humanists International, Vorstand, 1957