Richtlinien

Tierschutz [Entwurf der Roy-Brown-Kommission]

  • Status / Ausstehende Bewertung

Unsere Verantwortung füreinander, auch für zukünftige Generationen, veranlasst Humanisten dazu, Aktivitäten und Praktiken zu fördern, die das ökologische Gleichgewicht, nachhaltige Entwicklung, Artenvielfalt und Tierschutz unterstützen.

Die Verpflichtungen, die wir anderen Tieren gegenüber haben und die sich aus ihrer Leidensfähigkeit ergeben, verleihen Diskussionen darüber, wie wir mit ihnen umgehen sollten, eine ethische Dimension.

IHEU unterstützt die Idee, dass andere Tiere gemäß den Grundprinzipien des Tierschutzes, den sogenannten Fünf Freiheiten, behandelt werden sollten:

  1. Freiheit von Hunger und Durst – durch einfachen Zugang zu frischem Wasser und eine Ernährung, die darauf ausgelegt ist, volle Gesundheit und Vitalität zu erhalten;
  2. Freiheit von Unbehagen – durch die Bereitstellung einer geeigneten Umgebung, einschließlich Schutz und eines bequemen Ruhebereichs;
  3. Freiheit von Schmerzen, Verletzungen oder Krankheiten – durch Prävention oder durch schnelle Diagnose und Behandlung;
  4. Freiheit, normales Verhalten auszudrücken – durch die Bereitstellung von ausreichend Platz, angemessenen Einrichtungen und der Gesellschaft von Artgenossen des Tieres; Und
  5. Freiheit von Angst und Kummer – durch die Gewährleistung von Bedingungen, die seelisches Leid vermeiden.

IHEU unterstützt den Vorschlag zur Annahme der Allgemeinen Erklärung zum Tierschutz (UDAW), vorgeschlagen von der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und der Weltgesellschaft für Tierschutz (WSPA).

Einige Humanisten praktizieren Vegetarismus oder Veganismus als Folge der ethischen und ökologischen Argumente, die diese Praktiken begünstigen. Sicher ist, dass wir eine ethische Pflicht gegenüber anderen Tieren haben, keinen vermeidbaren Schmerz zuzufügen, und dies sollte die Grundlage aller Vorschriften sein, die das Schlachten von Tieren zu Fleischzwecken regeln. Sämtliche Ausnahmen von der Anforderung, Tiere vor der Schlachtung aus religiösen Gründen zu betäuben, sollten abgeschafft werden, nicht zuletzt, weil es nun möglich ist, für religiöse Traditionen akzeptable Wege der Vorbetäubung zu finden.
Referenz:
Siehe www.udaw.org

 

[Informationen zur Ratifizierung unbekannt]

Empfohlene akademische Referenz

„Tierschutz [Entwurf der Roy-Brown-Kommission]“, Humanisten International

Teilen
WordPress-Theme-Entwickler – whois: Andy White London