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Richtlinien

UNESCO und Menschenrechte

  • Datum / 1952
  • Standort bestätigt / Amsterdam, Niederlande
  • Ratifizierendes Gremium / Weltkongress der Humanisten
  • Status / Ausstehende Bewertung

In Anbetracht der Tatsache, dass Humanismus und ethische Kultur ein besonderes Interesse an einer freien und vollständigen Entwicklung aller Menschen haben, beschließt der Kongress, dass der Erste Internationale Kongress für Humanismus und ethische Kultur die Arbeit der UNESCO würdigt und außerdem die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unterstützt. die Völkermordkonvention und die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten als wesentliche Schritte hin zu internationaler Gerechtigkeit und Anstand in einer freien Welt,

beschließt ferner, dass der Erste Internationale Kongress für Humanismus und ethische Kultur die Direktoren der International Humanist Association auffordert, bei der UNESCO die Genehmigung dieser Organisation als Nichtregierungsorganisation mit beratendem Status zu beantragen, und schlägt die Ernennung eines Vertreters dieser Organisation durch die Direktoren vor Die Internationale Vereinigung zur UNESCO-Konferenz, die am und nach dem 10. November 1952 in Paris stattfinden soll, beschließt außerdem, dass der Kongress alle Mitglieder der Humanistischen und Ethischen Gesellschaften überall auf der Welt zu aktiven Bemühungen auffordert, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte umzusetzen und, falls es zum Völkermord kommt Ende des Übereinkommens ist die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten von ihren jeweiligen Ländern noch nicht ratifiziert. Sie fordert sie daher dringend dazu auf, sich aktiv um eine solche Ratifizierung zu bemühen.

beschließt ferner, dass dieser Kongress im Namen der weltweiten Verständigung die Idee des freien Handels mit Büchern und Zeitschriften billigt und die Mitglieder ethischer und humanistischer Gesellschaften auffordert, die Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Bücher und Zeitschriften durch ihre verschiedenen Länder sicherzustellen, nämlich „Abkommen über die Einfuhr von Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturmaterialien“.

IHEU-Kongress 1952

Empfohlene akademische Referenz

„UNESCO und Menschenrechte“, Humanists International, World Humanist Congress, Amsterdam, Niederlande, 1952

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