Die in der Präambel der neuen Verfassungen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen vorgesehenen Gottesbezüge stellen einen klaren Verstoß gegen die Religionsneutralität des Staates dar. Die Debatte zu diesem Thema hat gezeigt, dass der Versuch, einen Bezug zu Gott aufzunehmen, auf der Darstellung nichtreligiöser Ansichten als moralisch minderwertig beruht.
Die International Humanist & Ethical Union vertritt ethisch-humanistische Organisationen auf der ganzen Welt, deren Millionen Mitglieder eine göttliche Autorität in ihrem Leben leugnen. Humanisten akzeptieren, dass die Normen und Werte, die das menschliche Leben prägen, von der Menschheit selbst geschaffen und entwickelt wurden. Und sie glauben, dass diese Werte auf grundlegenden moralischen Prinzipien basieren sollten, die nicht willkürlich abgelehnt oder geändert werden können. Diese Grundsätze haben ihren Ausdruck in Menschenrechtserklärungen gefunden.
Zur Unterstützung seiner deutschen Mitglieder macht die IHEU folgende Punkte geltend:
- Die deutschen Parlamente werden gebeten, bei ihren Beratungen die „UN-Erklärung zur Beseitigung jeder Form von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder Weltanschauung“ zu berücksichtigen. Nach Ansicht der IHEU verstößt der vorgeschlagene Gottesbezug in der Verfassung wie jeder andere religiöse Bezug in der Verfassung gegen Artikel 2 und 3 der UN-Erklärung.
- Durch die Verknüpfung der staatlichen Gesetzgebung mit einer ausschließlich religiösen Überzeugung wird die Überlegenheit religiöser Überzeugungen gegenüber nichtreligiösen Überzeugungen impliziert. Die IHEU lehnt diese Implikation nicht nur als unwahr ab, sondern ist auch der Ansicht, dass es falsch sei, wenn der Staat nach deren Wahrheit urteile. Eine solche Bewertung liegt außerhalb der Zuständigkeit des Staates.
- Politiker argumentierten, dass die Unmoral des Dritten Reiches die Notwendigkeit einer religiösen Grundlage der Verfassung zeige. Dieser Rechtfertigungsversuch offenbart ein schreckliches Missverständnis der Lehren der Geschichte. Es ist völlig falsch, Nicht-Religiösen die Schuld für den Nationalsozialismus zuzuschieben, und eine beunruhigende und gefährliche Verunglimpfung der großen Minderheit der Bevölkerung, die nicht religiös ist.
- Eine wichtige Lehre aus dem Dritten Reich war die Notwendigkeit, die Menschenrechte in die Verfassung aufzunehmen und so den Grundrahmen für eine offene, demokratische Gesellschaft zu schaffen. Für eine solche Gesellschaft ist es von wesentlicher Bedeutung, dass der Staat alle seine Bürger vor dem Gesetz gleich behandelt und die Grundsätze der Gewissensfreiheit und der Toleranz abweichender Meinungen respektiert. Um diese Aufgaben zu erfüllen, darf die Verfassung nicht die Ideologie, Religion oder Weltanschauung einiger Staatsbürger gegenüber der Weltanschauung anderer bevorzugen. Sie sollte auch nicht darauf abzielen, eine Religion zu etablieren und damit die Trennung von Kirche und Staat zu verletzen. Es ist daher völlig falsch, die schreckliche Natur des Dritten Reiches als Argument dafür zu nutzen, den Staat an eine bestimmte Weltanschauung zu binden und damit gegen die Menschenrechte zu verstoßen.
Die Unabhängigkeit des Staates von einer bestimmten Religion oder Ideologie war in vielen Ländern ein wichtiger Schritt für den demokratischen Fortschritt. Doch weltweit wird dieser Fortschritt nun von Fundamentalisten bedroht, die Religion zu einer Staatssache machen wollen. Die IHEU warnt davor, diesen Fortschritt zu gefährden, indem sie dem Druck religiöser Gruppen nachgibt.
Erklärung des Präsidenten vom 17. Februar 1994
Empfohlene akademische Referenz
„Vorgeschlagener Gottesbezug in den Verfassungen bzw. der Präambel der Verfassungen der Bundesrepublik Deutschland und anderer (1994)“, Humanists International, Vorstand, 1994