Bezugnehmend auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
Unter Bezugnahme auf das Völkerrecht und insbesondere auf die beiden Pakte: über bürgerliche und politische Rechte sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: Unter Bezugnahme auf das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung;
Unter Bezugnahme auf das UNESCO-Übereinkommen über Diskriminierung im Bildungswesen;
Unter Bezugnahme auf das ILO-Übereinkommen (Nr. 111) über Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf;
Unter Bezugnahme auf die Genfer Flüchtlingskonvention;
Abschließend beziehen wir uns auf die Wiener Erklärung und das Aktionsprogramm, die aus der Weltkonferenz für Menschenrechte im Juni 1993 in Wien hervorgegangen sind; IHEU unterstützt und fördert die Absätze zu allen Formen von Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung, Rassismus und insbesondere zur „ethnischen Säuberung“; Zitieren Sie Absatz 8 von Teil II:
„Die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheit ohne jegliche Unterscheidung ist eine Grundregel der internationalen Menschenrechtsnormen. Die rasche und umfassende Beseitigung aller Formen von Rassismus und Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz ist eine vorrangige Aufgabe der internationalen Gemeinschaft. Regierungen sollten wirksame Maßnahmen ergreifen, um sie zu verhindern und zu bekämpfen. Gruppen, Institutionen, zwischenstaatliche Organisationen und Einzelpersonen werden aufgefordert, ihre Bemühungen zur Zusammenarbeit und Koordinierung ihrer Aktivitäten gegen diese Übel zu intensivieren“; Zitieren Sie Absatz 17bis von Teil II:
„Die Weltkonferenz bringt ihre Bestürzung über massive Menschenrechtsverletzungen zum Ausdruck, insbesondere in Form von Völkermord, „ethnischer Säuberung“ und systematischer Vergewaltigung von Frauen in Kriegssituationen, die zu einer Massenflucht von Flüchtlingen und Vertriebenen führen. Während er solche abscheulichen Praktiken aufs Schärfste verurteilt, bekräftigt er die Forderung, dass die Täter solcher Verbrechen bestraft und solche Praktiken sofort eingestellt werden müssen“;
IHEU stellt fest, dass der neue Ausdruck von gewalttätigem Rassismus, nämlich „ethnische Säuberung“, ausdrücklich in der Wiener Erklärung der Menschenrechte (25. Juni 1993) enthalten ist; fordert die UN-Generalversammlung und alle UN-Organisationen und -Organe nachdrücklich auf, diese Absätze zu bestätigen und anzunehmen; Mit diesem Drängen möchte die IHEU ihre ethisch-humanistischen Prinzipien zum Ausdruck bringen, die die grundlegende Einheit aller Menschen implizieren.
IHEU-Vorstandssitzung 1993
„Alle Formen von Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung, Rassismus und insbesondere „ethnische Säuberungen““, Humanists International, Vorstand, 1993