Unter Hinweis darauf, dass Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bekräftigt, dass niemand Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ausgesetzt werden darf,
Im Bewusstsein, dass in vielen Ländern der Welt Folter praktiziert wird,
In Kenntnis der Tatsache, dass verschiedene Berichte über solche Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten verschiedenen Organen der Vereinten Nationen vorgelegt wurden, die sich mit Menschenrechten befassen, der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union:
lehnt die Anwendung jeglicher Form von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ab;
fordert seine Mitgliedsorganisationen auf, ihre einzelnen Regierungen aufzufordern, bestehende internationale Übereinkommen und Vereinbarungen zu ratifizieren, die Bestimmungen zum Verbot von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe enthalten, sofern sie dies noch nicht getan haben; und fordern Sie außerdem ihre jeweiligen Regierungen auf, festzustellen, ob in den Gebieten unter ihrer Gerichtsbarkeit irgendeine Form von Folter oder unmenschlicher Behandlung oder Strafe angewendet wird, und, falls dies der Fall ist, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um solche Maßnahmen zu beseitigen und zu verbieten.
IHEU-Kongress 1974
„Der Einsatz von Folter“, Humanists International, World Humanist Congress, Amsterdam, Niederlande, 1974