MÜNDLICHE ERKLÄRUNG
Internationale Humanistische und Ethische Union
UN-Menschenrechtsrat, 30th Sitzung (14th September - 2nd Oktober 2015)
Allgemeine Debatte, Punkt 3
In seinem ausgezeichneten Bericht über die Rolle der Prävention bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte betont der Hohe Kommissar, dass Menschenrechtserziehung ein wesentlicher Bestandteil bei der Förderung von Inklusivität, Respekt für andere und der Verbesserung der Beteiligung am Entscheidungsprozess ist.[1].
Wir schlagen vor, dass neben der Bildung eine weitere – vielleicht leichter zu missverstehende, aber nicht weniger wesentliche – Komponente ist säkulare Demokratie.
Dies ist wichtig, weil es notwendig ist, um Inklusivität zu gewährleisten und vier Prinzipien zu gewährleisten, die den Menschenrechten zugrunde liegen: Freiheit, Gleichheit, Würde und Universalismus.
Es ist notwendig für die individuelle Freiheit. Seine Ursprünge liegen im Prinzip des freien Denkens, aus dem sich viele weitere Rechte ergeben, die Freiheiten garantieren – etwa die Religions- oder Glaubens- und Meinungsfreiheit.
Es ist notwendig für die Gleichberechtigung. Dem Säkularismus liegt die Gleichheit aller vor dem Gesetz und die Ablehnung diskriminierender traditioneller, kultureller oder religiöser Praktiken zugrunde.
Es ist für die Menschenwürde notwendig. Es identifiziert Individuen als gleichberechtigte Bürger und nicht nur als Mitglieder einer religiösen oder nichtreligiösen Gruppe; Dies verleiht dem Einzelnen als Träger der Menschenrechte Würde und darf nicht als Mitglied einer bestimmten Gruppe stereotypisiert oder im Interesse einer inhärent spaltenden Identitätspolitik fetischisiert werden.
Es ist für den Universalismus notwendig. Während eine säkulare Demokratie Raum für Dialog und die Anerkennung von Vielfalt schafft, verlangt sie doch, dass Argumente in universellen Begriffen vorgetragen werden, um gegenseitiges Verständnis zu gewährleisten. Auf diesen universellen Grundlagen basieren unsere Rechte und das allen Menschen gemeinsame Vokabular.
Die säkulare Demokratie bietet einen wesentlichen Hintergrund für die Verhütung von Menschenrechtsverletzungen und schafft die Voraussetzungen für viele der in 24/16 genannten Anforderungen. Menschenrechte werden nur in einem politischen Rahmen gedeihen, in dem Menschen als Menschenrechtsakteure angesehen werden und nicht in erster Linie durch ihre Überzeugungen oder willkürlichen Merkmale [wie Geschlecht oder Rasse] definiert werden. Dementsprechend fordern wir den Hohen Kommissar und den Rat auf, die Rolle des Säkularismus beim Schutz der Menschenrechte zu untersuchen.
Endnoten
[1]. A/HRC/30/20, §24-26
„Über die Notwendigkeit einer säkularen Demokratie“, Humanisten International