Mündliche Stellungnahme
Internationale Humanistische und Ethische Union
UN-Menschenrechtsrat, 49. Sitzung (28. Februar – 1. April 2022)
Artikel 8: Allgemeine Debatte
Die Wiener Erklärung „unterstreicht die Bedeutung der Förderung der Achtung der Rechte des Kindes auf Schutz, Entwicklung und Teilhabe.“[1]
Dementsprechend begrüßen wir die Resolution dieser Sitzung zur Verwirklichung der Rechte des Kindes im Zusammenhang mit der Familienzusammenführung. In der Resolution heißt es: „Millionen Kinder weltweit wachsen weiterhin ohne elterliche Fürsorge oder getrennt von ihren Familien auf.“ [2]
Das ist eine erschreckende Realität. Alle Kinder verdienen ein familiäres Umfeld, das Liebe, Schutz, Zugehörigkeit und Unterstützung bietet, damit sie sich entfalten, sich sicher und glücklich fühlen und die Menschen werden können, die sie sein möchten.
In diesem Zusammenhang müssen wir bedenken, dass es Familien in verschiedenen und unterschiedlichen Formen gibt. Dazu gehören Alleinerziehende, generationenübergreifende Familien, LGBTI-Familien (einschließlich gleichgeschlechtlicher Eltern), kinderlose Familien und von Kindern geführte Familien.
Und wir müssen uns vor Argumenten in Acht nehmen, die die Familie als „natürliche und grundlegende Gruppeneinheit der Gesellschaft“ postulieren.[3] oder solche, die der Familie selbst Rechte zuschreiben. Es sind Einzelpersonen innerhalb der Familie, die Rechte haben. Tatsächlich sind es manchmal die Familien selbst, die diskriminierende und schädliche Werte und Praktiken gegenüber Kindern und anderen Mitgliedern aufrechterhalten und deren Rechte verletzen.
Die etablierten Grundsätze der internationalen Menschenrechtsnormen wahren das Recht aller Kinder in Familien, frei von Zwang, Gewalt und Diskriminierung zu sein. frei, gleichberechtigt neue Familien zu gründen; und die Freiheit, Teil verschiedener Familienformen auf der ganzen Welt zu werden.
Alle Kinder verdienen Liebe und Schutz in einem familiären Umfeld; Wir fordern den Rat auf, dazu beizutragen und sich an die wunderbar vielfältigen Formen zu erinnern, in denen sich dieses Umfeld manifestieren kann.
[1] Wiener Erklärung und Aktionsprogramm, Abs. 45.
[2] Eingereichte Resolution A/HRC/49/L.29, Rechte des Kindes: Verwirklichung der Rechte des Kindes und Familienzusammenführung
[3] Siehe z. B. Resolution 2A/HRC/RES/26/11
„Erinnerung an den Menschenrechtsrat, dass es Familien in vielfältiger und unterschiedlicher Form gibt“, Humanisten International