Befürwortungserklärungen

Erklärung zur dringenden Debatte über öffentliche Akte religiösen Hasses, die sich in der wiederkehrenden Schändung des Heiligen Korans manifestieren

  • Datum / 2023
  • Relevante Institution / UN-Menschenrechtsrat
  • UN-Artikel / Dringende Debatte

MÜNDLICHE ERKLÄRUNG

Internationale der Humanisten

53. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats (19. Juni 2023 bis 14. Juli 2023)

Dringende Debatte über religiösen Hass

Herr Präsident,

Wir sind entsetzt über den Anstieg des Hasses gegen Menschen aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung.

Wir verurteilen alle Äußerungen von Hass, wo immer sie auftreten.

Aufstachelung zu Gewalt oder Hass muss mit neuem Engagement und im Einklang mit dem Völkerrecht bekämpft werden.

Wir müssen uns jedoch darüber im Klaren sein: Die „Schändung“ religiöser Bücher und Symbole kann nicht immer mit Volksverhetzung gleichgesetzt werden.1 Bei der Beurteilung, ob ein bestimmter Ausdruck die verbotene Schwelle gemäß Artikel 20 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte erreicht, ist der Kontext von entscheidender Bedeutung.2 Und wenn man dies mit pauschalen Verboten wie Anti-Blasphemie- oder religiösen Verleumdungsgesetzen ignoriert, ebnet man den Weg für Massenzensur und die Unterdrückung legitimer Äußerungen und Meinungsverschiedenheiten.

Solche Verbote richten sich oft gegen Menschen, die Minderheitsreligionen oder Glaubensrichtungen angehören, deren bloße Existenz die Überzeugungen der Mehrheitsreligionsgemeinschaften in Frage stellen könnte3 oder die Instrumentalisierung der Religion durch die Machthaber hervorheben.

Wir erinnern den Rat daran, dass auf internationaler Ebene Konsens darüber besteht, dass Verbote der Diffamierung von Religionen und des Schutzes religiöser Ideen, Institutionen oder Symbole nicht nur im Widerspruch zu Menschenrechtsstandards stehen, sondern auch zu Missbrauch führen können – auch gegen die angeblichen religiösen Minderheiten zu schützen – und sind eigentlich kontraproduktiv.4

[Anstelle von Ländern, die derzeit Blasphemiegesetze haben, die marginalisierte Minderheiten wegen der Äußerung ihrer Religion oder Weltanschauung mit erhobenem Zeigefinger inhaftieren, müssen wir uns stattdessen gemeinsam dafür einsetzen, Hass gegen Menschen auf eine Weise zu bekämpfen, die diese Personen tatsächlich schützt und die Integrität der Menschenrechte wahrt System für alle.] .

Danke.


Endnoten

1 A/HRC/53/L.23

2 Artikel 20 Absatz 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte

3 Bericht des Sonderberichterstatters für Religions- und Glaubensfreiheit, A/HRC/40/58, 5. März 2019, Abs. 16.

4 Siehe zum Beispiel „Rabat-Aktionsplan zum Verbot der Befürwortung von nationalem, rassischem oder religiösem Hass, der eine Anstiftung zu Diskriminierung und Feindseligkeit zur Gewalt darstellt“, A/HRC/22/17/Add.4, 5. Oktober 2012, Abs .19; „Allgemeiner Kommentar Nr. 34 zu Artikel 19: Meinungs- und Meinungsfreiheit, CCPR/C/GC/34, 12. September 2011, Abs. 48; A/HRC/46/30, 13. April 2021, Abs. 73.

Empfohlene akademische Referenz

„Erklärung zur dringenden Debatte über öffentliche Akte religiösen Hasses, die sich in der wiederkehrenden Entweihung des Heiligen Korans manifestieren“, Humanisten International

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