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Befürwortungserklärungen

Opferbeschuldigung und Gewalt im Namen der Religion

  • Datum / 2015
  • Wo / Dänemark
  • Relevante Institution / UN-Menschenrechtsrat
  • UN-Artikel / Punkt 3: Förderung und Schutz aller Menschenrechte, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte

MÜNDLICHE ERKLÄRUNG

Internationale Humanistische und Ethische Union

Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, 28th Session

Tagesordnungspunkt 3: Allgemeine Debatte

Sprecherin: Elizabeth O'Casey

Der Bericht des Sonderberichterstatters über „im Namen der Religion“ begangene Gewalt hätte nicht vorausschauender sein können. In den vorangegangenen Monaten waren wir Zeuge von Morden in Paris und Kopenhagen und vor ein paar Wochen, als ein Atheist bei seinem Besuch in Bangladesch erschlagen wurde, alles offenbar im Namen der Religion.

Diese Morde verdeutlichten eine wahrgenommene Spannung zwischen Glaubens- und Meinungsfreiheit; Tatsächlich haben viele ein Narrativ der freien Meinungsäußerung als spaltend und grundlegend angesehen kausal Rolle, wenn es um Gewalt „im Namen der Religion“ geht.

Dieses Narrativ ist nicht nur insofern zutiefst heimtückisch, als es darauf abzielt, die Schuld von den Tätern auf diejenigen umzuverteilen, die ihr Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung ausüben wollen, sondern es ist auch falsch: Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist von wesentlicher Bedeutung kontern solche Gewalt.

Es sorgt nicht nur für Debatten und bringt schädliche und falsche Ansichten zum Vorschein, sondern spiegelt auch das Recht auf Glaubensfreiheit wider, das es respektiert Menschen indem es ihnen erlaubt, ihre Ansichten zu äußern, stellt jedoch nicht automatisch sicher, dass diese Ansichten respektiert werden[1].

Die freie Meinungsäußerung basiert auf dem inhärenten Vertrauen der Menschen als Akteure, die sich gegenseitig herausfordern und den Fortschritt fördern können, und ist für unsere Menschlichkeit und Würde von zentraler Bedeutung. es zu unterdrücken heißt herabzusetzen und zu bevormunden.

Der Rabat-Aktionsplan ist ein differenziertes und wirksames Instrument, über das dieser Rat verfügt, um die freie Meinungsäußerung zu schützen und gleichzeitig Hetze zu verhindern. Dementsprechend fordern wir den Rat dringend auf, dafür zu sorgen, dass er in der kommenden Nachfolgeresolution 16/18 zur Umsetzung empfohlen wird, und den nationalen Menschenrechtsinstitutionen zu ermöglichen, eine größere Rolle bei der Umsetzung und Überwachung des Plans zu spielen.

Wir sind es denjenigen schuldig, die den Mut hatten, die freie Meinungsäußerung in diesen furchtbaren Zeiten zu schützen – indem sie sie nutzten, um uns herauszufordern und die Macht in Frage zu stellen –, sich in diesem Forum dafür einzusetzen. Ich gebe diese Erklärung im Gedenken an Avijit Roy und die bei den Anschlägen von Paris und Kopenhagen Getöteten ab.


Endnoten

[1] A/HRC/28/66, §8

Empfohlene akademische Referenz

„Opferbeschuldigung und Gewalt im Namen der Religion“, Humanisten International

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