MÜNDLICHE ERKLÄRUNG
Internationale der Humanisten
UN-Menschenrechtsrat, 62. Sitzung (15. Juni – 8. Juli 2026)
Universelle Periodische Überprüfung Österreichs
Sprecher: Andreas Gradert
Herr Präsident,
Humanists International und der Humanistische Verband Österreich begrüßen Österreichs Beteiligung am Prozess der Allgemeinen Periodischen Überprüfung, einschließlich der Prüfung von Empfehlungen zum Schutz der Menschenrechte, zur Gleichstellung und zur Nichtdiskriminierung.
In diesem Kontext stärkt die Humanistische Akademie Österreich die Menschenrechte, die humanistische Bildung und die ethische Reflexion, während sich Österreich zu einem führenden europäischen Zentrum für die Ethik des Digitalen Humanismus entwickelt hat. [1]
Wir sind jedoch weiterhin besorgt darüber, dass das Recht auf Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit noch immer nicht gleichberechtigt umgesetzt wird. In Österreich genießen religiöse Institutionen nach wie vor strukturelle Privilegien in den Bereichen Bildung, öffentliche Finanzierung und öffentliche Repräsentation, während nicht-religiöse und humanistische Bürger und Gemeinschaften weniger sichtbar und weniger gleichberechtigt vertreten sind. [2]
Wir sind außerdem besorgt über die Einschränkungen der Meinungsfreiheit in Bezug auf Religionskritik. Paragraph 188 des österreichischen Strafgesetzbuches, der die Herabsetzung religiöser Lehren regelt, ist de facto ein Blasphemiegesetz. [3] Er stellt die öffentliche Herabsetzung oder Verhöhnung religiöser Lehren, Praktiken, Institutionen oder Kultgegenstände unter Strafe. [4]
Solche Bestimmungen bergen die Gefahr, legitime Kritik, Satire, akademische Debatten und humanistische Meinungsäußerungen einzuschränken. Das Recht auf Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit schützt Gläubige wie Nichtgläubige gleichermaßen. [5] Es schützt Individuen, nicht Ideen vor Kritik. Ein demokratischer Staat kann und muss Menschen vor Diskriminierung, Hass und Gewalt schützen, sollte aber keine religiösen Doktrinen gewähren.
Wir fordern Österreich daher dringend auf, die staatliche Neutralität in Fragen der Religion und Weltanschauung zu stärken, Paragraph 188 des Strafgesetzbuches im Lichte internationaler Standards zur Meinungsfreiheit zu überprüfen und die Gleichbehandlung religiöser, nichtreligiöser und humanistischer Gemeinschaften in Recht, Bildung, öffentlicher Konsultation und öffentlicher Finanzierung sicherzustellen.
Vielen Dank.
[1] https://caiml.dbai.tuwien.ac.at/dighum/dighum-manifesto/
[2] https://fot.humanists.international/countries/europe-western-europe/austria/
[3] https://end-blasphemy-laws.org/countries/europe/austria/
[4] ES gegen Österreich Beschwerde Nr. 38450/12 (EGMR, 25. Oktober 2018)
[5] https://docs.un.org/en/CCPR/C/21/Rev.1/Add.4
„UPR-Ergebnis Österreichs“ , Humanists International