Befürwortungserklärungen

UPR-Erklärung zu El Salvador

  • Datum / 2020
  • Standort / El Salvador
  • Relevante Institution / UN-Menschenrechtsrat
  • UN-Artikel / Punkt 6: Allgemeine regelmäßige Überprüfung

MÜNDLICHE ERKLÄRUNG

Internationale Humanistische und Ethische Union

UN-Menschenrechtsrat, 43. Sitzung (24. Februar – 20. März 2020)

Universelle regelmäßige Überprüfung von El Salvador

Wir freuen uns zu hören, dass El Salvador mehrere Empfehlungen zur Gewährleistung des Zugangs zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechten für Frauen angenommen hat. Leider reicht das nicht aus.

El Salvador hat keine der Empfehlungen akzeptiert, die auf eine Entkriminalisierung der Abtreibung drängen und Gesundheitsfachkräfte und Beamte davon befreien, Frauen, die einer Abtreibung verdächtigt werden, den Behörden zu melden, noch die Empfehlungen, die vorschlagen, dass Frauen wegen Fehlgeburten nicht strafrechtlich verfolgt werden sollten. 

Menschenrechtsgesetze und Menschenrechtsgremien sind klar: Der Zugang zur Abtreibung ist eine Frage der Menschenrechte und ein wesentliches Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit. Ein Staat sollte keine diskriminierenden Maßnahmen aufrechterhalten, die die Rechte der Frauen einschränken, die Autonomie der Frauen verletzen oder Frauen und Mädchen zu unsicheren Abtreibungen zwingen, die zu völlig vermeidbaren Todesfällen oder Inhaftierungen führen können, ohne eine einzige Ausnahme bei Vergewaltigung, Inzest, fetaler Beeinträchtigung oder Ähnlichem Grüße an das Leben der Frau. 

Die Kriminalisierung der Abtreibung schließt nicht aus, dass Abtreibungen stattfinden. Stattdessen werden Frauen zu unsicheren Abtreibungen gezwungen, die ihr Leben und ihre Gesundheit gefährden, und Statistiken zeigen, dass schwangere Frauen in El Salvador dadurch in den Selbstmord getrieben werden. Dies ist ebenso ein Gesundheitsproblem wie ein Frauenrechtsproblem. 

Mehr als 150 Frauen und Mädchen wurden strafrechtlich verfolgt wegen angeblicher Abtreibungen, seit diese 1998 unter allen Umständen illegal geworden sind. Frauen und Mädchen können bei Fehlgeburten oder illegalen Abtreibungen mit bis zu 40 Jahren Haft rechnen. Sehr oft haben diese Frauen und Mädchen lange Zeit in Untersuchungshaft verbracht. Diese Zahlen sind in keiner Weise zu rechtfertigen.  

Nationale Gesetze befreien Staaten nicht von ihren internationalen Menschenrechtsverpflichtungen. Deshalb fordern wir El Salvador dringend dazu auf, Artikel 133 des Strafgesetzbuches zu ändern und Abtreibungen zu legalisieren.

Empfohlene akademische Referenz

„UPR-Erklärung zu El Salvador“, Humanisten International

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