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Befürwortungserklärungen

UPR-Erklärung zu Katar

  • Datum / 2014
  • Standort / Katar
  • Relevante Institution / UN-Menschenrechtsrat
  • UN-Artikel / Punkt 6: Allgemeine regelmäßige Überprüfung

MÜNDLICHE ERKLÄRUNG                 

Internationale Humanistische und Ethische Union                  

Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, 27th Sitzung (8th - 26th 2014. September)

Universal Periodic Review (UPR): Katar

Wir begrüßen die Empfehlungen, die heute hier im Bericht dargelegt werden. Wir teilen die von einer Reihe von Staaten geäußerten Bedenken hinsichtlich der strengen Einschränkung der Religions-, Glaubens-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Land[1], und beachten Sie, dass die Verfassung und andere Gesetze von Katar zwar die Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit vorsehen, diese Freiheiten jedoch – wie von Katar während der UPR klargestellt – innerhalb von Grenzen festgelegt sind, die auf dem Scharia-Gesetz und „Moralbedenken“ basieren.[2].

Blasphemie wird mit bis zu sieben Jahren Gefängnis bestraft, Missionierung im Namen einer Organisation, Gesellschaft oder Stiftung einer anderen Religion als dem Islam kann mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden, und Apostasie bleibt, auch wenn sie derzeit nicht praktiziert wird, eine Todesstrafe Straftat in Katar. Dies, Herr Präsident, stellt keine Religions- oder Glaubensfreiheit dar. Wir unterstützen die Forderung Frankreichs, dass Katar die Ausübung der Religionsfreiheit garantiert.

Die USA erhöhten die 15-jährige Haftstrafe gegen den Dichter Mohammed al-Ajami wegen eines Gedichts, das als kritisch gegenüber der Herrscherfamilie galt[3]. Dieser Fall veranschaulicht die zutiefst besorgniserregende Situation der Meinungsfreiheit im Land. Katars Verteidigung während der UPR, dass der Prozess gegen Herrn al-Ajami fair war[4] befasst sich nur mit seinen Rechten im Kontext des Justizsystems und nicht mit seinem primären Recht auf freie Meinungsäußerung.

Auch wenn wir die Anerkennung einiger Staaten für die Stärkung der Frauen in Katar zur Kenntnis nehmen, sind wir nach wie vor zutiefst besorgt über die Gesamtsituation der Frauen. Beispielsweise verfestigen Bestimmungen des katarischen Rechts eine deutliche Ungleichheit zwischen Frauen und Männern[5]. Vergewaltigung in der Ehe gilt nicht als Straftat[6]. In Katar gelten weiterhin strafrechtliche Sanktionen gegen sexuelle Aktivitäten zwischen einwilligenden gleichgeschlechtlichen Erwachsenen, und außerehelicher Sex unterliegt körperlicher Bestrafung[7].

Wir fordern Katar dringend auf, die Empfehlungen des UPR-Berichts zu akzeptieren, insbesondere diejenigen im Zusammenhang mit den oben genannten Punkten, und den IPBPR zu ratifizieren, ein wesentliches Instrument zur Wahrung der Menschenrechte und zur Gewährleistung eines Rechtsbehelfsmechanismus für die Bürger Katars. Wir weisen insbesondere auf die Notwendigkeit hin, den Rabat-Aktionsplan in das Gesetz zu integrieren und das Strafgesetzbuch Katars zu reformieren, damit alle Menschen in Katar ungeachtet ihres Glaubens, ihrer Meinung oder ihres Geschlechts Menschenrechte genießen können.


Endnoten

[1] Siehe z http://www.freedomhouse.org/report/freedom-press/2013/qatar#.VBWZsS6Swi4, http://www.amnesty.org/en/library/asset/MDE22/002/2014/en/2d351f00-1076-49a1-a128-06c3280a760e/mde220022014en.pdf

[2] A/HRC/27/15, §118

[3] http://www.amnesty.org/en/for-media/press-releases/qatar-release-poet-sentenced-15-years-prison-2013-10-21

[4] A/HRC/27/15, §119

[5] Gemäß Artikel 36 des neu kodifizierten Familiengesetzes (Nr. 22 von 2006) müssen beispielsweise zwei Männer Zeugen eines Ehevertrags sein und können seine Gültigkeit vor einem Gericht bezeugen, während Frauen in solchen Fällen von der Zeugenaussage ausgeschlossen sind. Artikel 57 verhindert, dass Ehemänner ihre Frauen körperlich oder seelisch verletzen, aber Artikel 58 besagt, dass es in der Verantwortung der Frau liegt, für den Haushalt zu sorgen und ihrem Ehemann zu gehorchen.

[6] http://www.unicef.org/gender/files/Qatar-Gender-Eqaulity-Profile-2011.pdf

[7] http://www.state.gov/documents/organization/186656.pdf

Empfohlene akademische Referenz

„UPR-Erklärung zu Katar“, Humanisten International

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