fbpx

Befürwortungserklärungen

Digitales Kulturerbe und Menschenrechte

  • Datum / 2025
  • Relevante Institution / UN-Menschenrechtsrat
  • UN-Artikel / Punkt 3: Förderung und Schutz aller Menschenrechte, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte

MÜNDLICHE ERKLÄRUNG

Internationale der Humanisten

UN-Menschenrechtsrat, 58. Sitzung (24. Februar – 4. April 2025)

Interaktiver Dialog: Der Sonderberichterstatter im Bereich kulturelle Rechte

 

Vielen Dank, Herr Präsident.

Wir danken der Sonderberichterstatterin für ihren Bericht zu einem Thema von zunehmender Bedeutung. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sonderberichterstatter Themen im Kontext des technologischen Fortschritts aufgreifen, um sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure zu ermutigen, ihre Arbeit unter Berücksichtigung des internationalen Menschenrechtsrahmens anzugehen.

Die Betonung der Meinungsfreiheit, des offenen Zugangs und des Gemeinschaftseigentums am digitalen Kulturerbe ist im vorliegenden Bericht von enormer Bedeutung. Kulturerbe unterstreicht unser gemeinsames Verständnis einer gemeinsamen Menschlichkeit und prägt unsere kollektive Identität und Erinnerung.

Kulturelles Erbe kann dazu beitragen, Gemeinsamkeiten über Trennendes hinaus hervorzuheben, und als Bildungsinstrument kann digitales Kulturerbe dazu beitragen, Intoleranz und Hass zu bekämpfen. Die Ausweitung des Zugangs ist in dieser Hinsicht ein wichtiger Schritt. Es ist jedoch entscheidend, dass Narrative rund um das kulturelle Erbe durch die Digitalisierung nicht für Unterdrückung oder Identitätsverlust genutzt werden.

Darüber hinaus sollte die Digitalisierung des kulturellen Erbes nicht mit der Zerstörung materiellen Kulturerbes einhergehen. Ohne den erforderlichen Schutz des Quellenmaterials können mächtige Akteure digitales Kulturerbe missbrauchen. Die Digitalisierung darf niemals als Deckmantel für die Unterdrückung von Meinungsäußerungen oder die Zerstörung von Kulturerbe dienen.

Die Auslöschung der Identität der Ursprungsgemeinschaft und die Unterordnung unter einen mächtigeren Staat stellen ein reales Risiko dar. Der Sonderberichterstatter nennt mehrere Beispiele dafür. Wir fügen hinzu, dass Nichtreligiöse ihr kulturelles Erbe behalten dürfen sollten, ohne von religiösen Mehrheiten vereinnahmt zu werden. Schließlich war der Kolonialismus ein Problem, das den Besitz von kulturellem Erbe beeinträchtigt hat, und solche Muster sollten nicht reproduziert werden. Das digitale Kulturerbe bietet uns die Möglichkeit, die Fehler der Bewahrung in der Vergangenheit zu korrigieren.

Danke.

Empfohlene akademische Referenz

„Digitales Kulturerbe und Menschenrechte“, Humanisten International

Teilen
WordPress-Theme-Entwickler – whois: Andy White London