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Befürwortungserklärungen

Diskriminierende Praktiken aufgrund von Kultur, Religion und Tradition

  • Datum / 2015
  • Relevante Institution / UN-Menschenrechtsrat
  • UN-Artikel / Punkt 3: Förderung und Schutz aller Menschenrechte, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte

Internationale Humanistische und Ethische Union

Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, 29th Sitzung (15th  Juni - 3rd 2015. Juli)

Interaktiver Dialog mit der Arbeitsgruppe Diskriminierung der Frau

MÜNDLICHE ERKLÄRUNG

Wir möchten der Arbeitsgruppe für ihre Arbeit und den hervorragenden Bericht unseren Dank aussprechen.

Wir teilen seine Besorgnis darüber, dass Vorstellungen von „Kultur“, „Religion“ und „traditionellen Werten“ häufig als Rechtfertigung für die Diskriminierung von Frauen herangezogen werden.

Bedauerlicherweise stellen zahlreiche Staaten und Gemeinschaften Kultur, Religion und Tradition als künstlich unveränderliche Konzepte dar und nutzen sie, um Frauen auf einen vorherbestimmten minderwertigen Status zu verweisen und so die Verwirklichung ihrer Menschenrechte zu behindern.[1] Das Argument für Erhaltung Eine solche Kultur, Religion und Tradition wurde von einigen Staaten genutzt, um Vorbehalte gegen Artikel mehrerer Menschenrechtskonventionen zu rechtfertigen, darunter das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW).[2]

Zu den diskriminierenden Praktiken gegen Frauen und Mädchen, die häufig aus kulturellen, religiösen und traditionellen Gründen verteidigt werden, gehören: Zwangsheirat, FGM, Gewalt im Zusammenhang mit Ehre und Mitgift, Jungfräulichkeitstests, Knechtschaft, Praktiken der Witwenschaft und Kindesmord an Frauen.[3]

Diese Praktiken finden am häufigsten im familiären Kontext statt; dementsprechend [wie die Arbeitsgruppe] Die Verabschiedung des Beschlusses zum „Schutz der Familie“ vor einem Jahr hat uns beunruhigt, die es versäumte, das Recht der Frauen auf Gleichberechtigung innerhalb der Familie zu bekräftigen. Durch die Betonung der Familie als Einheit lief die Resolution Gefahr, die Rechte des Einzelnen zu missachten . dieser Einheit und riskierte sogar, den Missbrauch dieser Rechte zu legitimieren, solange er innerhalb der Familie geschieht.

Im Gegensatz zu einem Menschenrechtsrahmen, der darauf abzielt, eine Reihe normativer Instrumente zu fördern, beruht die Förderung von „Kultur“, „traditionellen Werten“ und „Familie“ auf der Tendenz, lediglich beschreibende, historisch bedingte Phänomene zu verstärken, die monolithisch formuliert werden und statische Art und Weise, die im Wesentlichen die Gewohnheiten der Mehrheit rechtlich verankert.

Bei der Ausarbeitung der aktualisierten Resolution zur Familie in dieser Sitzung fordern wir die Unterstützer auf, sich auf eine pluralistischere Definition der „Familie“ zu berufen, eine ausdrückliche Erwähnung der Gleichstellung der Frau in diesem Bereich sicherzustellen und den Einzelnen als Trägerin der Menschenrechte in den Vordergrund zu stellen Mittelpunkt der Diskussion.


Endnoten

[1] A/HRC/29/40, §10

[2] /HRC/29/40, §19

[3] A/HRC/29/40, §18

Empfohlene akademische Referenz

„Diskriminierende Praktiken aufgrund von Kultur, Religion und Tradition“, Humanisten International

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